Prüfungsbedingungen und Prüfungskosten

Überblick

Um an der Zertifizierung zum Fachverkäufer*in im Baustoff­-Fachhandel teilnehmen zu können müssen die Prüfungsordnung und die Gebührenordnung bestätigt werden. Im Folgenden finden Sie weitere Informationen dazu:

Prüfungsordnung zur Erlangung der BDB-Zertifizierung Fachverkäufer/-in im Baustoff-Fachhandel

I Allgemeines

1. Ziel und Zweck der Zertifizierung

Die Beratungsqualität der Fachverkäuferinnen und Fachverkäufer ist einer der Schlüsselfaktoren des Erfolgs im Baustoff-Fachhandel. Die zu zertifizierenden Personen weisen diese Beratungsqualität im Sortiments-Grundwissen, Aufbauwissen und Beherrschen eines strukturierten Verkaufsgespräches durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach.
Grundlage der Prüfungsinhalte ist der vom BDB herausgegebene betriebliche Ausbildungsplan Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement im BaustoffFachhandel (siehe Anlage B). Die BDB-Zertifizierung richtet sich hauptsächlich an die Auszubildenden im Berufsbild Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement im Baustoff-Fachhandel. Darüber hinaus sind alle Personen, die im Baustoff-Fachhandel aktiv im Verkauf von Baustoffen tätig sind, angesprochen.

2. Gegenstand der Zertifizierung

Die BDB-Zertifizierung umfasst die Zertifizierung von natürlichen Personen. Eine BDBMitgliedschaft der Person oder des Fachhandelsstandortes an dem diese Person tätig ist, ist nicht zwingend notwendig. Der Nachweis erfolgt durch das Ablegen einer Prüfung, bestehend aus mehreren Prüfungsteilen. Die erfolgreich bestandene Prüfung wird durch ein Zertifikat (Urkunde) bestätigt.

3. Bestandteile der Prüfung

Die Zertifizierungsprüfung setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
Teil 1 schriftliche Prüfung zum Grundwissen Baustoffe
Teil 2 mündliche Prüfung bestehend aus:
2a Projektarbeit zum Aufbauwissen Baustoffe in einem ausgewählten Sortimentsbereich
2b Verkaufsgespräch zum Nachweis der Verkaufs- und Fachkompetenz im ausgewählten Sortimentsbereich, Führen eines strukturierten Verkaufsgesprächs
Die Teile 1 und 2 sind zeitlich voneinander getrennt. Das Bestehen von Teil 1 ist die Voraussetzung zur Zulassung zum Teil 2.

4. Prüfungsanmeldung und Prüfungsfristen

Die Anmeldung erfolgt schriftlich über das BDB-Anmeldeformular. Dieses steht auf der BDBPrüfungsseite www.bdb-bfh.de (Aus- und Weiterbildung) zur Verfügung. Die Anmeldung kann nur für beide Prüfungsteile gemeinsam erfolgen. Im Falle von Auszubildenden wird empfohlen die Prüfungen zum Teil 1 und Teil 2 im letzten Ausbildungsjahr abzulegen. Die Prüfungstermine werden in entsprechenden Zeitabständen angeboten.

5. Prüfungskommission

Die Prüfungskommission besteht aus mindestens 4 Personen. Es soll mindestens ein Präsidiumsmitglied, ein Mitglied der Geschäftsführung und ein Mitglied der AG Aus- und Weiterbildung vertreten sein. Die Aufgaben der Prüfungskommission sind:
- Beschluss dieser Prüfungsordnung
- Auswahl bzw. Zulassung der Fachfragen des Teil 1 der Prüfung
- Erstellung von Kriterien zu Umfang, Struktur und Eignung von Projektarbeiten für den
Teil 2a der Prüfung (siehe Anlagen C, D und E)
- Erstellung der Kriterien zur Beurteilung der Prüfungsleistung im Teil 2 der Prüfung
(siehe Anlage F)
- Bestellung der Prüferinnen und Prüfer
- Festlegung der Prüfungstermine
- Entscheidung zum Bestehen der Prüfungen in Zweifelsfällen
Die Prüfungskommission kann die zuvor genannten organisatorischen Belange an eine BDBGeschäftsstelle oder die AG Aus- und Weiterbildung übertragen.

6. Prüferinnen und Prüfer für den Prüfungsteil 2a und 2 b

Prüferinnen und Prüfer werden von der Prüfungskommission bestellt. Sie sollten vorzugsweise aus dem Kreis der Mitgliedsbetriebe des BDB kommen und verfügen über hinreichende Berufserfahrung. Es sollen mindestens 3 Prüferinnen/Prüfer anwesend sein.
Diese sollen aus mindestens 2 unterschiedlichen Unternehmen kommen. Eine Person führt Protokoll.
Mindestens eine Prüferin oder ein Prüfer soll, entsprechend des vom Prüfling gewählten Sortimentsbereich, ausreichend gute Fachkenntnisse haben.

7. Prüfungskosten

Für zu prüfende Personen aus den Mitgliedsfirmen des BDB wird die Prüfung zu Selbstkosten, zuzüglich eines Handlungskostenzuschlags angeboten. Für Nichtmitglieder werden die Prüfungskosten vom BDB-Präsidium festgelegt. Näheres regelt die Gebührenordnung.

8. Täuschung, Ordnungsverstoß

Versucht ein zu Prüfender sein Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder wirkt er vorsätzlich an einer Täuschung mit, so gilt die betreffende Prüfungsleistung als nicht bestanden.

II Prüfungen

9. Zulassung

Es gibt keine Zulassungsbeschränkungen, sofern die im Anhang A festgelegten Prüfungskosten entrichtet wurden.

10. Art und Umfang von Teil 1 der Prüfung (schriftliche Prüfung)

Der Nachweis der Prüfungsleistung im Teil 1 Grundwissen Baustoffe wird über eine automatisierte Onlineprüfung im Portal der RM Handelsmedien GmbH&Co.KG als
schriftliche Einzelprüfung erbracht.
Der Umfang der Prüfung ergibt sich aus der jeweils aktuellen Fassung des von der AG Ausund Weiterbildung des BDB erstellten betrieblichen Ausbildungsplans zum Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement im Baustoff-Fachhandel (siehe Anlage B). Es werden die Inhalte des Abschnitt 3: Fachabteilungsbezogene Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten; Kapitel 0; Unterpunkte 0.1 bis 0.17. geprüft.
Die Fragen sind überwiegend im Format multiple-choice oder single-choice gestellt. Es können jedoch auch andere Fragenarten gestellt werden.
Es werden 40 Fragen aus dem oben genannten Umfang gestellt. Aus jedem der Unterpunkte 0.1 bis 0.17 wird mindestens eine Frage gestellt. Die Prüfungskommission stellt unterschiedliche Fragenkataloge zusammen. Die zu prüfende Person erhält bei der Prüfung einen zufällig ausgewählten Fragenkatalog. Die Prüfungszeit beträgt 40 Minuten.

11. Art und Umfang der Teile 2a und 2b der Prüfung (mündliche Prüfung)

Die Teile 2a und 2b werden in der Regel als Einzelprüfung online in einem von RM Handelsmedien GmbH&Co.KG bereit gestellten virtuellen Prüfungsraum abgehalten. Es kann nach Beschluss der Prüfungskommission auch eine Gruppenprüfung abgehalten werden.
Der Nachweis der Prüfungsleistung wird für den Teil 2a Aufbauwissen Baustoffe in einem ausgewählten Sortimentsbereich in Form einer Projektpräsentation mit anschließenden Fragen der Prüferinnen / Prüfer geführt.
Die zu prüfende Person erstellt im Vorfeld der Prüfung anhand der von der Prüfungskommission zugelassenen Vorlage (siehe Anlage C) im gewählten Sortimentsbereich und der gewählten Kundenanfrage eine Projektarbeit und präsentiert diese. Die Präsentation inklusive der Nachfragen durch die Prüfer dauert maximal 15 Minuten.
Die zu prüfende Person kann im Prüfungsteil 2a eine „Kundenanfrage“ aus den im Anhang C aufgeführten und von der Prüfungskommission zugelassenen Sortimentsbereichen wählen.
Im Teil 2b wird durch ein simuliertes Verkaufsgespräch zwischen der zu prüfenden Person und einem Prüfer oder einer Prüferin die Verkaufskompetenz und das Führen eines strukturierten Verkaufsgesprächs nachgewiesen. Es werden vertiefte Fachfragen aus dem gewählten Sortimentsbereich gestellt. Die Dauer dieses Gesprächs beträgt inklusive der Fachfragen maximal 15 Minuten.

12. Bewertung der Prüfungsleistungen

Die Bewertung des Teil 1 erfolgt anhand der von der Prüfungskommission ausgewählten und zugelassenen Fachfragen und der dort hinterlegten richtigen Antworten. Die Auswertung erfolgt automatisch und kann durch ein Mitglied der Prüfungskommission oder eine von der Prüfungskommission benannte Person überprüft und korrigiert werden.
Zum Bestehen der Prüfung Teil 1 müssen die Fragen zu mindestens 70% richtig beantwortet sein.
Das Bestehen des Teil 1 ist die Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung Teil 2.
Die Bewertung im Teil 2 erfolgt über das von der Prüfungskommission erstellte und beschlossene Bewertungsschema (siehe Anhang D). Die Prüferinnen und Prüfer besprechen direkt nach der Prüfung anhand des Bewertungsschemas die Prüfungsleistung. Das Ergebnis wird protokolliert.
Zum Bestehen der Prüfung Teil 2 müssen insgesamt mindestens 70% der im Bewertungsschema aufgeführten maximal möglichen Punkte erreicht werden.

13. Wiederholung von Prüfungsteilen

Teil 1 der Prüfung kann bei Nichtbestehen wiederholt werden.
Teil 2 kann bei Nichtbestehen wiederholt werden. Es kann nur Teil 2a und 2b gemeinsam wiederholt werden, eine Wiederholung nur eines der beiden Teile ist nicht möglich. Bei einer Wiederholung von Teil 2 muss der Prüfling eine neue Projektarbeit bearbeiten und präsentieren. Diese Projektarbeit kann aus demselben Sortimentsbereich oder einem anderen stammen.

14. Prüfungsurkunde

Das Ergebnis des Teil 1 der Prüfung wird als Bestätigung per E-Mail versendet.
Das Ergebnis der Gesamtprüfung wird im Falle des Nichtbestehens als Mitteilung per E-Mail versendet.
Bei Bestehen des Teil 2 der Prüfung wird ein von der BDB Präsidentin / vom BDB Präsidenten unterschriebenes ausgedrucktes Zertifikat versendet. Im Falle von Auszubildenden wird dieses Dokument an den Ausbildungsbetrieb versendet und wird dort überreicht.

III Schlussbestimmungen

15. Veröffentlichung und Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung wurde am 05.01.2023 besprochen und beschlossen.

gez: Katharina Metzger, BDB Präsidentin; Michael Hölker, BDB Hauptgeschäftsführer; Marc-Oliver Windbacher, Sprecher AG Aus-und Weiterbildung; Christian Fechtig, BDB Regionalgeschäftsführer

Kontakt

Christian Fechtig
Bundesverband Deutscher Baustoff Fachhandel e.V.

Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin

Telefon
030/ 590099 576

E-Mail senden

Die Gebührenordnung

1. Prüfung

a) BDB Mitglieds Betriebe: 350,00 € netto
b) Sonstige: 700,00 € netto

 

2. Nachholtermin schriftliche Prüfung

a) BDB Mitglieds Betriebe: 120,00 € netto
b) Sonstige: 240,00 € netto

 

3. Nachholtermin mündliche Prüfung

a) BDB Mitglieds Betriebe: 230,00 € netto
b) Sonstige: 460,00 € netto

 

4. Rechnungsstellung

Die Rechnung wird bis spätestens 2 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin
gestellt. Diese ist spätestens zum Prüfungstermin fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt über die

Baustoffhandel Informations­- und Schulungsgesellschaft mbH
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin

Zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, aktuell 19%.

 

5. Stornokosten

Eine Stornierung der Anmeldung ist bis zur Rechnungsstellung (es gilt das
Rechnungsdatum) kostenfrei möglich. Nach Rechnungsstellung wird die volle Prüfungsgebühr fällig.