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Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel e.V.

NIEDERSACHSEN: neue Verordnung ab 04. April 2020 in Kraft

In der neuen Verordnung werden Bau- und Gartenmärkte sowie Blumenläden als Betriebe aufgelistet, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten und somit unter der Voraussetzung, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird, öffnen dürfen.

Nachfolgend der Link zum Download der Verordnung:

https://www.niedersachsen.de/download/153755/Auszug_aus_dem_Niedersaechsischen_Gesetz_und_Verordnungsblatt_7_2020_vom_03.04.2020.pdf