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Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel e.V.

NICHT erlaubt: Abholungen von Baustoffen durch Privatkunden in Bayern

Gemäß Auskunft des Bayrischen Wirtschaftsministeriums (Stand 31.03.2020) sind Abholungen durch Privatkunden von Baustoffen in Bayern nicht erlaubt (bitte scrollen Sie unter nachfolgendem Link relativ weit nach unten bis zum vierten roten Frage-Block):

 

https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php

 

Eine weitere häufig gestellte Frage ist Folgende:

Sind Landwirte als gewerbliche Kunden im Baustoffhandel anzusehen und dürfen diese somit Waren im Baumarkt und im Baustoff Fachhandel abholen?

Diese Frage wurde seitens des Bayrischen Wirtschaftsministeriums mit „Ja“ beantwortet.
Immer jedoch auch mit dem Hinweis, sich bei dem zuständigen Landratsamt entsprechend zu informieren.