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Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel e.V.

CORONA - aktuelle Informationen des Bundes und der Länder

Seit Montag, 20.04.2020 sind in allen Bundesländern Bau-und Gartenfachmärkte wieder geöffnet.

Diese Betriebe unterliegen ausdrücklich nicht der 800 qm Begrenzung.

Für die Fachausstellungen der Baustoff-Fachhändler ist von der selben Regelung auszugehen, da die Betriebe des Großhandels ebenfalls nicht unter die 800 qm Begrenzung fallen.
Für den Betrieb der Fachausstellungen ist darauf zu achten, dass die Hygiene-Empfehlungen des RKI eingehalten werden, und die  Kundenströme kontrolliert werden.

Die meisten Bundesländer lassen im Einzelhandel je 20 qm einen Kunden zu, verschiedentlich sind es je 10 qm ein Kunde.

In den Bundesländern Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern gilt darüber hinaus eine Mund-Nasenschutz-Pflicht
für private Endverbraucher.

Die einzelnen Landesverordnungen finden Sie in nachfolgendem Link (am Ende des Textes der Bundesregierung).
Die Landesregierungen haben leider noch nicht alle FAQ-Listen aktualisiert (Stand 20.04.2020).

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-massnahmen-1734724