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Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel e.V.

Bedeutung des neuen Shutdown ab 16.12.2020 für den Großhandel in Deutschland

 

Bis Sonntag, 13.12.2020 hatte nur das Bundesland Sachsen eine regionale Verordnung verabschiedet. Diese wurde veröffentlicht am vergangenen Samstag mit Wirkung zum heutigen Montag. Danach war der Großhandel in die Schließungsanweisungen einbezogen und zwar galt die Schließung für Profikunden und Privatkunden, wobei ein Abholgeschäft, d.h. die Abholung vorbereiteter Kommissionen oder ein Liefergeschäft weiter möglich war, jedoch kein Betreiben einer Ausstellung oder Privatkunden- und Profikundenverkehr. Diese Verordnung wird nach Auskunft des Sächsischen Sozialministeriums aktuell überarbeitet und befindet sich nach der Beschlusslage der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten von Sonntag, 13.12.2020, in Neuabstimmung. Auch hierzu informieren wir, wenn sich Änderungen ergeben.

Die bisher vorliegende Beschlussfassung des Bundes mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer vom 13.12.2020 sieht für den Großhandel keine Schließung vor! Aber es dürfen keine Ausstellungen für private Kunden geöffnet werden und es sind die Hygienekonzepte und Empfehlungen des RKI in den Betriebsräumlichkeiten anzuwenden. Die Verlinkungen zu den jeweiligen Landesverordnungen oder entsprechenden Pressemeldungen finden Sie in der beigefügten Übersicht.

 

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