Förderung des Wohnungsbaus durch die Bundesregierung
Kontinuität und Klarheit
Die Politik der Bundesregierung wirft zudem die Frage auf, wann die im Energiekonzept angekündigte Prüfung der steuerlichen Anreize für die Förderung der Sanierung erfolgen soll. Um Investitionsentscheidungen für den in vielen Regionen dringend nötigen Wohnungsbau nicht unnötig durch unklare Rahmenbedingungen zu verzögern, muss schnellstens konkretisiert werden, in welcher Form und bis wann der richtige Ansatz für steuerliche Anreize umgesetzt wird.
Auch sollten der begrüßenswerten Ankündigung des Bundesbauministeriums, den Ersatzneubau als neues Förderkriterium in die KfW-Förderprogramme aufzunehmen, schnell Taten folgen. Denn für potentielle Investoren ist bislang unklar wie der Ersatzneubau konkret ab 2011 gefördert wird. Notwendig ist hier eine unkomplizierte Förderung mit einer ausreichenden finanziellen Untersetzung, die eine spürbare Anschubwirkung für die Schaffung von effizientem und altersgerechtem Wohnraum auslöst. Denn die Standards bei Energieeffizienz und Barrierearmut, die der Neubau schafft, werden bei der Sanierung bestehender Gebäude in den meisten Fällen nicht erreicht. Zudem wächst die Erkenntnis, dass eine energetische und altersgerechte Sanierung nicht immer wirtschaftlich sinnvoll umzusetzen ist.
„Wir als Gesellschaft müssen die richtigen Rahmenbedingungen schaffen, damit privates Kapital in den Bau von altersgerechten und energieeffizienten Wohnungen fließt, die wir allerorten brauchen,“ so Michael Hölker, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Baustoff-Fachhandel. „Aber gerade bei Investitionen in so langlebige Güter wie Immobilien müssen wir privaten Bauherren wie institutionellen Anlegern die Sicherheit geben, dass morgen noch die gleichen Regeln gelten wie heute.“
Dr. Ronald Rast, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerksbau, bietet der Politik die Expertise der Verbände an: „Im Rahmen der Aktion Impulse für den Wohnungsbau haben die Verbände der Bau- und Immobilienwirtschaft sinnvolle Vorschläge für die Ausgestaltung der Wohnungsbaupolitik erarbeitet. Unsere Definition für einen notwendigen Bestandsersatz umfasst neben dem Abriss der alten Bausubstanz auch das Mietermanagement für die betroffenen Bewohner und den eigentlichen Ersatzneubau. Und für diesen Ersatzneubau brauchen wir eine Anpassung der KfW-Förderprogramme. Sehr gern bringen wir unsere Expertise in die Entscheidungsfindung für neue KfW-Förderkriterien ein.“