Im Wohnungswesen schlägt die Kommission vor, dass auf Lieferung und Bau aller Wohnungen sowie auf alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Wohnungswesen (einschließlich Renovierung, Instandsetzung, Reinigung) ermäßigte Sätze angewandt werden können. Die tatsächliche Reduzierung der Sätze liegt im Ermessen der Einzelstaaten und kann nicht verbindlich von der Kommission angeordnet werden.
Der BDB fordert die Bundesregierung dazu auf, den Vorschlägen der Kommission zuzustimmen und die ermäßigten Steuersätze anzuwenden.
An den Feldversuchen, an denen sich 18 Mitgliedstaaten beteiligten und arbeitsintensive Dienstleistungen mit einem niedrigeren Mehrwertsteuersatz bezifferten, beteiligte sich keine der bisherigen Bundesregierungen. Auch äußerte sich Bundesfinanzminister Steinbrück (SPD) in der offiziellen Stellungnahme für den Ministerrat bereits ablehnend gegenüber dem Vorschlag der EU-Kommission. Der BDB sieht eine Senkung der Mehrwertsteuer als ein klares Signal für den Bau:
- Eine Mehrwertsteuer-Senkung auf handwerkliche Dienstleistungen im Wohnungswesen erleichtert Handwerkern den harten Wettbewerb mit der steuerfreien Schattenwirtschaft.
- Eine Mehrwertsteuer-Senkung wirkt sich belebend auf den Modernisierungsmarkt aus, da mehr Hausbesitzer sich Modernisierungs-/Renovierungsvorhaben leisten können.
- Angesichts der aktuellen Wohnraumknappheit profitieren auch Bauherren von günstigeren Mehrwertsteuer-Sätzen, die handwerkliche Dienstleistungen bezahlbar machen.
- Eine Belebung des Wohnungswesens wirkt sich positiv auf die Mietpreisentwicklung, gerade in Ballungsgebieten mit hoher Nachfrage, aus.